Die Auslegungsregeln des Rabbi Hillel |
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Die sieben Auslegungsregeln stammen nicht wirklich von Rabbi Hillel, sondern wurden diesem lediglich aufgrund seiner Autorität als Schuloberhaupt zugeschrieben. Die Regeln sind eine Zusammenstellung der im rabbinischen Judentum üblichen Regeln des Beweisverfahrens. Neben den hier wiedergegebenen sieben Regeln des Hillel gibt es auch noch die dreizehn Regeln des Rabbi Jischmael, eines großen Gelehrten aus der Zeit Bar Kochbas (um 135). 1. Qal wa-chomer "Vom Leichteren auf das Schwerere"):
Schluß a minori ad maius, vom Leichteren (weniger Bedeutenden) auf das
Schwerere (Bedeutendere). 2. Gesera schawa ("gleiche Verordnung, gleiche Satzung"):
Analogieschluß, wenn in zwei zu vergleichenden Sätzen diesselben Ausdrücke
(nur dort) vorkommen. 3. Binjan ab mi-katub echad ("Gründung einer Familie von
einem Wort"): Verallgemeinerung eines besonderen Gesetzes, die
von einer einzigen Bibelstelle ausgeht. 4. Binjan ab mi-schne ketubim ("Gründung einer Familie
von zwei Wörtern"): Verallgemeinerung, die auf zwei Bibelstellen
gründet. 5. Kelal u-ferat u-ferat u-kelal ("Allgemeines und Besonderes,
Besonderes und Allgemeines"): Schluss vom Allgemeinen auf das
Besondere und umgekehrt. 6. Ke-jotze bo be-maqom acher ("dem Ähnliches an einer
anderen Stelle"): Schluss aus einer anderen Bibelstelle, ähnlich
den Analogieschluss, jedoch nicht so streng geregelt. 7. Dabar ha-lamed me-injano ("der Schluss aus dem Kontext"):
Schluss aus dem Kontext der biblischen Aussage Auch von Rabbi Jischmael sind Auslegungsregeln überliefert. Sie finden Sie hier...
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