"Gedenke des Feiertages, dass du ihn heiligest!"

Geschichte und Theologie von Sabbat und Sonntag

von Stefan Meißner

Sabbatleuchter
Sabbatleuchter, 17.Jhd., Rothenburg o.d.T.

1. In fast allen Kulturen der Welt wird der siebente Tag der Woche als Feiertag begangen und als solcher von Arbeit frei gehalten. Dass das so ist, ist ein Geschenk Israels an die Menschheit. Es ist deshalb angemessen, sich zunächst auf die jüdischen Wurzeln dieses Feiertages zurückzugewinnen: den Sabbat.

2. Der Sabbat wird im Alten Testament, der Hebräischen Bibel der Juden, an verschiedenen Stellen thematisiert. Am bekanntesten ist sicher das Sabbatgebot, wie es uns im Rahmen der 1O Gebote überliefert wurde. In der Fassung aus dem 2.Buch Mose lautet es wie folgt:

"Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. dasssollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt. Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der Herr den Sabbattag und heiligte ihn" (Ex 20,8-11).

Das Sabbatgebot ist hier noch nicht positiv gefüllt. Das Heiligen des Sabbats besteht konkret darin, ihn von Arbeit frei zu halten. Die zusätzliche Forderung, an ihm einen Gottesdienst zu feiern, findet sich erst viel später. Der Sabbat ist zu allererst Ruhetag und erst in zweiter Linie Feiertag. Als Gottes Gabe dient er der Erbauung aller Menschen, nicht nur der Kirchenbesucher. Angesprochen mit dem Sabbatgebot ist zwar zunächst der freie israelitische Bauer, der über Land und Sklaven verfügt. Darüber hinaus gilt er aber auch für die ganze Hausgemeinschaft, die Sklaven und das Vieh. Außerdem wird der Fremdling, wir würden heute sagen: der Gastarbeiter, einbezogen. ' Begründet wird das Sabbatgebot mit dem SchöpferhandeIn Gottes: Weil Gott am siebten Tage ruhte, soll auch der Mensch sich von aller Arbeit enthalten. In der Tat hören wir gleich am Anfang unserer Bibel vom Sabbat. Seine Einhaltung wird noch nicht ausdrücklich als Gebot formuliert, das geschieht erst später am Sinai. Und doch ist dem Leser unmittelbar klar: Der Sabbat ist eine Stiftung Gottes, eine heilige Sache, so alt wie die Welt. Damit erhält das später verkündigte Sabbatgebot einen ungeheuren Nachdruck.

3. Es gibt im AT aber auch noch eine andere Begründung für das Sabbatgebot. Wir finden sie in der Fassung der Zehn Gebote, die im 5. Buch Mose aufbewahrt ist. Dort endet das Gebot mit folgenden Sätzen:

"Und du sollst gedenken, dass du Sklave gewesen bist im Lande Ägypten und der Herr, dein Gott, dich von dort herausgeführt hat mit starker Hand und ausgestrecktem Arm. Deshalb hat der Herr, dein Gott, dir befohlen, den Sabbattag zu tun."

Es ist hier die Erinnerung an die Vergangenheit der Israeliten als Sklaven in Ägypten, die die Feiertagsruhe des Sabbats begründet. Nachdem Gott Israel von seiner Fron befreit hat, soll es nicht zurückfallen in eine neue Knechtschaft: die Knechtschaft eines ungebremsten Wirtschaftens. Das Sabbatgebot dient so der Bewahrung der neu erworbenen Freiheit. Indem es auch dem Sklaven gilt, hat es eine wichtige soziale Komponente. Wer selbst Sklave war -so die Logik dieser Begründung -der sollte seinen Sklaven eigentlich einen freien Tag in der Woche gönnen.

4. Schon im AT finden sich Ansätze, das Sabbatgebot den veränderten Bedingungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens anzupassen. War es ursprünglich speziell auf den Bauern zugeschnitten, wurde es bald auch auf eine eher städtische Situation angewandt. So tadelt Nehemia die Bewohner Judas und Jerusalems davor, dass sie am Sabbat Wein kelterten, Kom einbrachten und auf Esel. verluden. Vor allem, dass sie am Feiertag Lebensmittel zum Verkauf anboten, erregte sein Mißfallen (Neh 13,1.5-22).

5. Solche Anpassungen des Sabbatgebotes an veränderte Bedingungen brachten nicht selten eine Ausweitung seines Geltungsbereiches mit sich. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich so 39 verschiedene Kategorien von Tätigkeiten, die am Sabbat untersagt waren. Damit man auch ja nicht aus Versehen eines dieser Verbote übertrat, errichtete man zusätzlich noch einen "Zaun" um das Gesetz. So kam es, dass immer mehr Tätigkeiten verboten wurden, die ursprünglich vom Arbeitsverbot gar nicht betroffen waren. Diese Ausweitung machte den Gesetzeslehrern natürlich nicht unbedingt Freunde, denn die Einhaltung der Vielzahl von Vorschriften brachte natürlich auch Belastungen mit sich.

6. Doch trotz aller Belastungen litten die Menschen nicht unter dem Sabbat. Im Gegenteil: Er war Anlaß der Freude und Dankbarkeit. Das wird sehr schön bei Jesaja deutlich, wo es heißt:

"Wenn du vom Sabbat deinen Fuß fernhältst, (..) dann wirst du deine Lust haben am Herrn und ich lasse dich fahren über die Höhen der Erde und speise dich mit dem Erbe deines Vaters Jakob, denn der Mund des Herrn hat es gesagt" (58,13f.)

Das Volk Israel war stolz auf dieses "Zeichen des Bundes", das es von Gott geschenkt bekommen hatte. Gerade in Zeiten der Fremdherrschaft -und Israel stand nach dem Babylonischen Exil fast ständig unter dem Einfluß fremder Herrscher -sah man im Einhalten des Sabbatgebotes (ähnlich wie in der Beschneidung) ein Erkennungszeichen des frommen Juden. Der Sabbat trug so dazu bei, dass Israel über die Jahrhunderte seine kulturelle und religiöse Identität bewahren konnte.

7. Die Anpassung an veränderte Bedingungen war freilich nicht zwangsläufig mit einer Ausweitung der Gebote verbunden. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass unter bestimmten Umständen das Arbeitsverbot eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt wurde. Das war beispielsweise dann der Fall, wenn Gemeindeangelegenheiten oder Fragen der Wohlfahrtspflege zu besprechen waren oder ein Menschenleben in Gefahr war. Ein besonders schönes Beispiel für diese Flexibilität findet sich in einem rabbi nischen Kommentar zum Haltestellen Prediger-Buch:

Abbau Tacha wurde als frommer und heiliger Mann verehrt, weil er mit der größten Strenge alle Vorschriften des Gesetzes beachtete. Am Umstandes eines Sabbat tages kehrte er vom Felde mit einem Bündel Holz auf den Schultern nach Hause zurück. Auf der Straße trifft er einen armen Greis fast ohnmächtig und den Körper voller Wunden. Und der Greis ruft weinend dem frommen Mann zu: "Ach, laß mich nicht hier auf der Straße sterben. Trag mich nach Hause!" Tacho geriet in Verwirrung und dachte: "Oh, ich Armer. Was soll ich tun? Wenn ich diesen Mann forttrage, muss ich mein Holz hier liegenlassen, und dies ist das einzige Mittel, um meine Familie erhalten. Wenn ich zu dem Holz zurückkehre, wird es zu spät werden und ich würde den Sabbat verletzen. Wenn ich diesen Mann verlasse, mache ich mich des Todes schuldig." In diesem Widerstreit der Gedankens siegte das Mitleid Der fromme Mann trug den Greis in die Stadt und kehrte dann zu dem Holz. Während er mit dem Holz auf der Schulter in die Stadt eintrat, war die Sonne am untergehen. Wer ihn sah, erstaunte und sagte: "Ist das der gefeierte fromme Mann? Er arbeitet und trägt Lasten in der Stunde des Sabbats." Aber Tacho ging schweigend weiter. Und siehe, oh Wunder! Die Sonne erglänzte wieder im lebhaftesten Lichte, als ob der Tag noch nicht vorgerückt wäre und zerstreute den Verdacht der Zuschauer (Midrasch Kohelet 107a).

Auffällig ist die Tatsache, dass eine Ausnahme vom Sabbatgebot aus rein wirtschaftlichen Gründen nirgends vorgesehen ist. Selbst während der Ernte, also zu einer Zeit besonders großer Arbeitsbelastung, soll dieser Tag von Arbeit freigehalten werden. So schreibt es schon eine sehr alte Version des Sabbatgebotes (Ex 34,21) vor. Das ist nicht ohne Bedeutung für die heutige Diskussion über die Ausdehnung der Wochenarbeitszeit auf den Sonntag.

8. Jesus scheint den Sabbat grundsätzlich bejaht zu haben. Wir erfahren in den Evangelien, dass er an diesem Tag wie andere fromme Juden auch in die Synagoge ging, um Gottes Wort zu hören und zu lehren (Mk 1,21;6,2; Lk 4,14-30). Wenn er sagt, der Sabbat sei um des Menschen willen geschaffen und nicht der Mensch um des Sabbats willen (Mk 2,27), dann setzt er damit die Geltung des Sabbats eindeutig voraus. dass er sie streng am Wohl des Menschen ausrichtete, unterschied ihn in nichts von seinen jüdischen Zeitgenossen. Auch hören wir nichts im Prozess Jesu, was auf eine Missachtung des Sabbats schließen lassen könnte. Hätte es eine solche Mißachtung gegeben, seine Gegner hätten sicher versucht, ihm einen Strick daraus zu drehen.
Andererseits gibt es Hinweise darauf, dass Jesus am Sabbat Dinge tat, über die sich seine jüdischen Glaubensgeschwister ärgerten oder zumindest wunderten. Dazu gehört vor allem, dass er Menschen heilte, die schon seit längerem krank waren und deren Zustand nicht unmittelbar lebensbedrohlich war. Warum verschob er diese Heilungen nicht auf einen anderen Tag? Um diese Frage zu beantworten, muß man sich vergegenwärtigen, dass der Sabbat im Judentum nicht nur auf die Schöpfung der Urzeit bezogen wurde, sondern auch auf die erwartete Neuschöpfung am Ende der Tage. Der Sabbat galt als Abbild der endzeitlichen Vollendung, d.h. an ihm können wir etwas davon erahnen, wie es sein wird, wenn Gott seine Herrschaft auf dieser Welt durchsetzen wird. Weil eben zu dieser Vollendung auch die Befreiung der Menschen von ihren Gebrechen gehört, deshalb hat Jesus möglicherweise bewußt am Sabbat geheilt. Gerade an diesem Tag sollte in hervorgehobener Weise Gottes Werk am Menschen zum Ausdruck kommen.
9. Die ersten Christen waren wie Jesus selbst jüdischer Abstammung. Deshalb war für sie die Beachtung des Sabbatgebotes selbstverständlich. Doch neben dem Sabbat etablierte sich sehr schnell der erste Tag der Woche als ein Tag des gemeinschaftlichen Feierns und Brotbrechens. Seine Bedeutung erhielt dieser Tag durch die Auferstehung Jesu, was ihn1 auch die Bezeichnung "Herrentag" einbrachte. Der Sonntag -so nannte man ihn dann später, dabei an die antike Planetenwoche anknüpfend -war also ursprünglich eine Art wöchentlich wiederkehrendes Osterfest. Wahrscheinlich war der Sonntag anfangs noch kein Tag der Arbeitsruhe. Das wurde er erst, als es infolge des Zurücktretens des jüdischen Elements in der Kirche zu einer Verschmelzung von Sabbat und Herrentag kann Diese Entwicklung fand ihren Niederschlag in der u.a. Verordnung Kaiser Konstantins im Jahre 321, diesen Tag von Arbeit und Gerichtsprozessen frei zu halten. Die staatlich verordnete Arbeitsruhe besteht im wesentlichen bis in unsere Tage hinein fort. Vereinzelte Versuche" davon abzuweichen (z.B. in Rußland nach der Oktoberrevolution), konnten sich nicht durchsetzen.

10. Im Zeitalter der Reformation spitzte Martin Luther das Sabbatgebot einseitig auf den christlichen Gottesdienst zu. In seiner Auslegung des dritten Gebots im großen Katechismus heißt es:

"Du sollst den Feiertag heiligen. Was ist das? Wir sollen Gott fürchten und lieben, dass wir die Predigt und sein Wort nicht verachten, sondern dasselbe heilig halten, gerne hören und lernen:"

Das Arbeitsverbot ist für Luther gegenüber dem Gottesdienst zweitrangig. Es sei für uns Christen nur "Um leiblicher Ursache und Bedarf willen" aufgegeben, damit das berufstätige Volk einen Tag zur Ruhe und Erquickung habe. Er schlägt damit deutlich andere Töne an als der re Flügel der Reformation (Johannes Calvin, Gisbert Voet), der an der Geltung der Arbeitsruhe auch für Christen festhält. Auch am Sonntag als Zeitpunkt liegt Luther vergleichsweise wenig, denn durch Christus seien wir nicht mehr an bestimmte Orte und Zeiten gebunden. Eigentlich müsse jeder Tag ein Feiertag sein, an dem man Gottes Wort höre. Weil aber von Alters her der Sonntag dazu bestellt ist, solle man es dabei auch lassen, um niemanden zu verwirren.

11. Im 19. Jhd. drohte der arbeitsfreie Soillltag im Zuge der Industrialisierung Europas gänzlich verloren zu gehen. Das Fehlen eines: gesetzlichen Arheitnehmerschutzes führte dazu, dass Sonntagsarbeit fast zum Regelfall wurde. Erst 1891 kam es zu einer Änderung der Gewerbeordnung, die Sonntagsarbeit bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Eine zusätzliche rechtliche Verankemng erhielt das Feiertagsgebot durch § 139 der Weimarer Reichsverfassung, durch den "der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage de!- Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt" werden. Die Väter unserer Verfassung haben diesen Artikel dann unverändert in das Grundgesetz (Art. 140) übernommen.

12. In den letzten Jahren ist der Sonntag erneut zum Gegenstand der Auseinandersetzung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) geworden. Vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs fordern viele Unternehmen die Freigabe der Produktion auch an Wochenenden. Während bisher Sonntagsarbeit nur unter ganz eng umrissenen Ausnahmebedingungen (z.B. technische Notwelldigkeiten im Produktionsprozeß) möglich war, wird von diesem Grundsatz mehr und mehr abgewichen unter Hinweis auf die hohen Kosten moderner Produktionsanlagen. Sollten nicht noch mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlegt werden, müssten sich die Arbeitnehmer zu einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung bereit finden.

13. Doch gibt es Hinweise, dass durch Wochenendarbeit einseitig Großbetriebe bevorzugt werden, so dass die Sicherung von Arbeitßplätzen in diesem Bereich auf Kosten von Arbeitsplätzen in Mittel- und Kleinbetrieben geht. Obwohl die Arbeit an Wochenenden ausgeglichen werden soll durch mehr Freizeit unter der Woche, bleiben die Auswirkungen der Sonntagsarbeit auf unsere Familienund Gesellschaftsstruktur problematisch. Dadurch dass jeder Arbeitnehmer an einem anderen Wochentag von der Arbeit freigestellt ist, werden die ohnehin schon zu beobachtenden Individualisierungstendenzen noch verstärkt. Außerdem nährt der ungezügelte Industrialismus die Illusion, unsere Lebensqualität hänge allein vom Wachstum der Güterproduktion ab. Doch die Sinn- und Orientierungskrise unserer Zeit zeigt unübersehbar, dass der Mensch rnehr braucht als nur materielle Güter. Was er braucht, das ist ein Freiraum, in dem er sich und sein Leben reflektieren kann. Diesen Freiraum bietet aber nur ein regelmäßiger Ruhetag, der nicht den Gesetzen. industrieller Produktion unterworfen ist.

14. Das Ruhen der Produktion soll aber nicht nur die Menschen schützen, sondern auch die natürlichen Ressourcen schonen. Das zeigen Bestimmungen im AT, wonach in jedem siebten Jahr die Felder brach liegen sollen (Ex 23,10f.; Lev 25). Von einem solchen Sabbatjahr profitieren einerseits die sozial Schwachen, denen der Ertrag des siebten Jahres überlassen bleibt. Andererseits kommt es der Natur zugute, die sich in dieser Zeit regenerieren kann. Gerade in Zeiten wachsender Unlweltzerstörung könnnte ein solches Gebot zu einem neuen Umgang mit der Schöpfung anregen. Nach siebenmal sieben Jahren soll nach atl. Recht zudem ein Erlassjahr (Jobel- oder Halljahr) ausgerufen werden, in dem alle Sklaven freigelassen und alle Schulden erlassen werden sollen. Inwieweit Sabbat- und Jobeljahr im alten Israel tatsächlich praktiziert wurden, ist nicht eindeutig festzustellen. Noch schwieriger ist die Frage, ob und wie derartige Praktiken mit den Erfordernissen einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung in Einklang zu bringen sind. In einigen Bundesländern gibt es neuerdings für Staatsbedienstete die Möglichkeit, nach sieben Jahren ein Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen. Es sind dies begrüßenswerte Versuche, den atl. Geboten unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu neuer Aktualität zu verhelfen.

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