RESSOURCE-GUIDE ISRAEL

Das Land Israel im rabbinischen Judentum

von Stefan Meißner


Orthodoxe Juden in Jerusalem

1. Verbannung, Flucht, Vertreibung

Schon durch die Verbannungen nach Assur und Babylonien waren Jüdinnen und Juden gezwungen gewesen „Eretz Jisrael“, wie die das Land Israel im klassischen Schrifttum oft genannt wird, für immer zu verlassen. Einen tiefen Einschnitt diesbezüglich bedeuteten die jüdisch-römischen Kriege von 70 und 135 n.Chr. Die Bevölkerung Israels wurde um mindestens ein Drittel reduziert. Durch die Zerstörung Jerusalems verlor das Judentum in Form des Tempels auch seinen kultischen Mittelpunkt.

Als nach einer vorübergehenden Konsolidierung des jüdischen Gemeinwesens in Israel die oströmischen Kaiser dem Heiligen Land ihre judenfeindliche Politik aufzwangen, sank der jüdische Bevölkerungsanteil noch einmal dramatisch: Waren im Jahr 70 mit einer ca. Million noch immer weit über die Hälfte der Einwohner jüdisch, so waren dies im 7. Jhd., als die Araber das Szepter in der Region übernahmen, nur mehr 15%. (Eli Rothschild, Die Juden und das Heilige Land, 11)

2. Trauer um den Verlust des Landes

Trotz dieses immensen demographischen Aderlasses hielt das damals im Entstehen begriffene rabbinische Judentum stets am Land Israel Israel als Erbbesitz und Hoffnungsort fest. Das manifestierte sich zunächst in der Entstehung ritueller Trauerbekundungen um den Verlust des Landes und des Heiligtums, wie sie bis heute in der Liturgie des „Tischat be-Av“ [dem Gedenktag an die Zerstörung des Tempels, 70n.Chr.] ihren Ausdruck finden.

3. Verbot der Auswanderung aus dem Land

Es waren aber nicht immer Vertreibung und Verbannung, die dazu führten, dass der Anteil der jüdischen Bevölkerung im Land abnahm. In noch größerem Umfang wanderten die Menschen aus, weil sie nach den beiden Kriegen ihrer wirtschaftlichen Grundlagen beraubt waren. Die Rabbinen versuchten dem entgegen zu wirken, indem sie die Auswanderung verboten oder doch erschwerten. Wie eine Passage aus Baba Batra (91 a) zeigt, hielten manche Gelehrten eine extreme Teuerung der Grundnahrungsmittel für einen hinreichenden Grund, das Land zu verlassen, andere Lehrer wie Rabbi Schimon lehnten materielle Gründe für eine Auswanderung grundsätzlich ab.

Unsere Meister lehrten: Man ziehe nur dann vom Israelland außer Landes, wenn ein Doppelsea [= Getreidemaß, ca. 26 Liter] einen Sela [= Silbermünnze, ca. 14g] kostet. Rabbi Schimon sagte: Wann? In einer Zeit, da einer gar nichts zu kaufen findet; aber in einer Zeit, da er noch etwas zu kaufen findet, soll er nicht wegziehen, selbst wenn ein Sea einen Sela kostet.

4. Das Verbot des Verkaufs von Land

Um die Abwanderung aus Israel einzudämmen, verboten die Rabbinen beispielsweise den Landverkauf an Nichtjuden. So schärft Avoda Zara 20a ein: "Gib ihnen keine Stellung bzw. keine Besitzrecht auf das Land". Auch die Vermietung von Feld und Haus an Fremde war nicht gerne gesehen. Die Mischna legt eindeutig fest:

Man darf ihnen [= den Ungläubigen] keine Häuser vermieten, und selbstverständlich keine Felder; in Syrien [das nördlich an Israel angrenzt] darf man ihnen Häuser vermieten, jedoch keine Felder; außerhalb des Landes darf man ihnen Häuser vermieten und Felder vermieten – so Rabbi Meir (mAZ VII,2)

Umgekehrt war es einem Juden sogar am Sabbat erlaubt, von einem Nichtjuden ein Haus oder einen Acker in Eretz Jisrael zu kaufen. Ein Tag, an dem normalerweise keine Vertragsabschlüsse getätigt werden durften.

5. Rückgabe von Land?

Diese Traditionen spielen auch heute noch eine Rolle bei der umstrittenen Frage, ob Israel die 1967 besetzten Gebiete [u.a. Gazastreifen und Westbank] räumen dürfe. Jüdische Gelehrte sprechen heute teilweise von einer „Unmöglichkeit, im Lichte des jüdischen Religionsgesetzes, Gebäude und Gebiete, die sich in jüdischer Hand befinden, an Nichtjuden abzutreten“ (H.I. Grünwald, Einblicke in Bibel, Talmud und gelebtes Judentum, 257).

Die meisten Tosafisten [= mittelalterliche Talmud-Ausleger] beziehen allerdings das Verbot des Landverkaufs nur auf „Götzendiener“ (vgl. Dtn 7,1-2), wozu weder Muslime noch Christen zu zählen sind. Außerdem darf die Befolgung dieser Vorschrift (wie jede andere Vorschrift des jüdischen Religionsgesetzes!) keine Menschenleben gefährden [nach dem Grundsatz: pikuach nefesch, vgl. bSan 74a], weshalb man auch zu dem Schluss kommen kann:

„Droht also Krieg oder auch nur eine Verstärkung terroristischer Überfälle auf jüdische Behausungen, so kann zur Verhütung des Blutvergiesens auch jüdischer Besitz abgetreten werden, und es ist eine Pflicht es zu tun“ (Grünwald, a.a.O.).

6. Das Wohnen im Land als religiöse Pflicht

Schon im 4. Buch Mose wird den Israeliten geboten: "Und ihr sollt darin (in Eretz Jisrael) wohnen, denn ich habe Euch das gegeben, es zu besitzen" (33:53). In späterer Zeit hat man aus Texten wie diesem die unbedingte religiöse Verpflichtung abgeleitet, in Israel zu wohnen. Vor allem nach den jüdisch-römischen Kriegen wurden Gebote formuliert, die das Wohnen im Land zu einer religiösen Pflicht machen:

„Man soll im Land Israel wohnen, selbst in einer Stadt, die vorwiegend von Heiden bewohnt ist, und man soll nicht außerhalb des Landes wohnen selbst in einer Stadt, die ganz von Juden bewohnt ist“ (Avoda Sara IV,3; vgl. auch bKet110b u.a).

Noch zugespitzter formuliert die religiöse Wertigkeit des Wohnens im Land Sifre Dtn 12,29: „Das Wohnen im Land wiegt alle anderen Gebote auf.“

7. Der Kampf gegen die Spiritualisierung des Landes

Dieses Festhalten am konkreten Land auch und gerade in Zeiten der Bedrängnis war alles andere als selbstverständlich: Es musste durchgehalten werden gegen Versuche der Spiritualisierung des Landes durch hellenistische Juden in der Diaspora wie Philo von Alexandria, aber auch gegen Gnostiker und Christen, die ihre Zukunft in einem himmlischen Jerusalem sahen.

8. Das Land als Besitz Gottes

Anders als bei den meisten anderen Völkern des Nahes Ostens bewahrte Israel das Andenken an die Zeit, bevor es das Land bewohnte. Man spricht vom Land vor seiner Inbesitznahme als „Land der Fremdlingschaft“. Insofern könnte man versucht sein zu sagen, der Zusammenhang von Volk und Land sei für den Glauben Israels nicht konstitutiv, da er nicht von Beginn an gegeben war. Allerdings, so argumentierten die Rabbinen: Jahwe, der Gott Israels, hat als Schöpfer Himmel und Erde gemacht. Alles gehört ihm. Mehr noch als die anderen Länder der Erde ist Israel sein Besitz, denn Israel hat er als erstes erschaffen:

Unsere Meister lehrten: Das Land Israel wurde zuerst erschaffen, und die ganze übrige Welt wurde zuletzt erschaffen, denn es heißt: "Ehe er das Land gemacht hat und die Fluren. Das Land Israel tränkt der Heilige, gelobt sei er, selber und die ganze übrige Welt durch einen Gesandten, denn es heißt [Spr 8,26]: „Der den Regen gibt auf das Antlitz des Landes und Wasser sendet auf das Antlitz der Fluren.“ (bTaanit 10a)

9. Das Land als Gabe Gottes

Das Land Israel ist also zunächst Jahwes Land. Zum Land der Jüdinnen und Juden wird es erst durch einen Akt der Landgabe. Weil er es seinem Volk als seinen Erbteil gegeben hat, ist dieses nun sein rechtmäßiger Besitzer. Dieses Besitzrecht unterliegt allerdings im Talmud, ähnlich wie schon im Tenach (DtrG, P), einer wichtigen Einschränkung: Der Landbesitz wird an das Halten der Gebote gebunden. Gott bleibt der souveräne Herr des Landes, er kann seine Gabe jederzeit zurück ziehen. Und nicht selten wurden im Judentum Exil und Verbannung als Strafe für Ungehorsam gegenüber den Geboten interpretiert.

10. Die aktive Aneignung des Landes

Neben dem passiven Akt der Landgabe gibt es aber in der rabbinischen Theologie auch den Aspekt der aktiven Aneignung des Landes („Landnahme“). Wie schon die biblischen Landnahmetraditionen erinnert auch das klassische Schrifttum an die kriegerische Eroberung des Landes durch die Israeliten (Num 33,53; Dtn 11,31; vgl. auch Raschi [ein wichtiger mittelalterlicher jüdischer Bibelkommentator] zu Gen 1). Allerdings fällt auf, dass diese Traditionen von den Rabbinen deutlich entschärft werden. Anders als in der Bibel geht es im Talmud nicht primär um die Vertilgung der kanaanäischen Urbevölkerung, sondern um Verständigung mit ihnen (bSchab 33a).

Immer wieder wird betont: Israel hat sich das Land nicht nur erobert, sondern auch auf ganz friedlichem Wege erworben. So kann das Durchwandern Abrahams (Gen 13,17) als Akt der Inbesitznahme Kanaans gedeutet werden. Einen Teil des Landes, wie die Höhle Machpela, das Josefsgrab und das Gelände für den Tempel, hat man von den Kanaanäern ganz legal durch Kauf erworben.

11. Gebote für ein Leben im Land

Die Bedeutung des Landes liegt für das rabbinische Judentum darin, dass viele Gebote (v.a. im Bereich des Ackerbaus und des Tempelkults) nur im Land gehalten werden können. Schon im Tenach wird die sinaitische Gesetzgebung ausdrücklich aus das künftige Leben im Land bezogen. Auf diese Zusammenhänge spielt auch bSota 14a an, wo es heißt:

„Rabbi Simlai legte aus: Warum begehrte Mose, unser Meister, das Land Israel zu betreten? Hatte er etwa nötig, von seinen Früchten zu essen? Oder hatte er nötig, sich an seinem Guten zu sättigen? Nicht doch, sondern so sagte sich Mose: Viele Gebote wurden in Israel geboten, die sich nur im Lande Israel erfüllen lassen. Ich möchte das Israelland betreten, damit sie alle durch mich erfüllt werden.“

Ein Beispiel für ein Gebot, das nur in Israel zu erfüllen ist, ist die Entrichtung des Omer, eines Teils der Getreideernte, den jeder Jude am ersten Tag von Pessach den Priestern abzuliefern hat. Ebenso müssen in Israel im 7. Jahr die Äcker in Israel, sofern es unter jüdischer Oberhoheit steht, brach liegen wegen des „Sabbatjahrs“. Schließlich sei an das Gebot erinnert, dass die Ackerecke („Pea“) für die Armen reserviert (also nicht abgeerntet) werden soll. Auch diese Anordnung gilt nur für im Land Israel.

12. Verbundenheit mit dem Land über den Tod hinaus

Selbst noch nach seinem Tod möchte der fromme Jude mit „seinem“ Land verbunden sein. Der weit verbreiteten Hoffnung, einst in Israel begraben zu werden, verleiht eine Talmud-Passage (bKet 111a) Ausdruck:

Raw Anan sagte: jeder, der im Land Israel begraben liegt, ist, als ob er unter dem Altar begraben liege. Hier [Ex 20,24] steht geschrieben: „Einen Altar von Erde mache mir!“ Und dort [Dtn 32,43] steht geschrieben: „Seine Erde versöhnt sein Volk.“

Das Stichwort „Erde“, das in beiden Toraversen vorkommt, verbinden die beiden Bibelstellen. Der Erde Israels wird dadurch Sünden sühnende Wirkung (gleich einem Altar) zugesprochen. Dieser Glaube hat bis heute auch die Bestattungspraxis vornehmlich orthodoxer Juden beeinflusst. So gibt es den Brauch, in der Diaspora [= Zerstreuung] einem verstorbenen Juden ein Säckchen Israelerde unter den Kopf zu legen. Die Ausrichtung der Gräber nach Osten hat ebenfalls mit der Hoffnung auf eine Heimkehr ins Gelobte Land am Ende der Tage zu tun, wenn der Messias vom Zion her erscheinen und sein Volk „von den Enden der Erde“ her einsammeln wird.

13. Endzeitliche Hoffnung auf die Rückkehr ins Land

Die endzeitliche Hoffung auf eine Rückkehr nach Israel und einer Restitution eines jüdischen Gemeinwesens hatte vor allem in Zeiten schlimmer Verfolgung Konjunktur. Je hoffnungsloser die reale Lage in der Gegenwart wurde, in umso glänzenderen Farben wurde die zukünftige Fruchtbarkeit des Landes ausgemalt. Der folgende Text könnte aus der schweren Zeit nach dem gescheiterten Bar-Kochba-Aufstand (135n.d.Z.) hervorgegangen sein:

Unsere Meister lehrten [Ps 72,16a]: „Es wird eine Fülle von Getreide im Land sein, bis zum Gipfel der Berge.“ Sie sagten: Zukünftig wird der Weizen emporsteigen gleich der Dattelpalme und bis zum Gipfel der Berge heraufkommen. Vielleicht wirst du aber sagen: Da wird man Mühe haben, ihn zu ernten, so besagt doch die Schrift [Ps 72,16b]: „Es rauscht seine Frucht wie der Libanon.“ Der Heilige, gelobt sei er, bringt einen Wind aus seiner Schatzkammer hervor, den er darauf wehen läßt, um dessen Feinmehl zu lösen. Dann geht der Mensch auf das Feld hinaus und bringt mit vollen Händen ein für seinen Unterhalt und für den Unterhalt seiner Hausgenossen. (bKet 111 b)

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Literatur:

- K.E. Wolff, 'Geh in das Land, das ich dir zeigen werde ...’. Das Land Israel in der frühen rabbinischen Tradition und im Neuen Testament: EHS.T 340, Frankfurt am Main u.a. 1989
- G. Stemberger, Die Bedeutung des „Landes Israel“ in der rabbinischen Tradition (1983): Studien zum rabbinischen Judentum. SBAB 10, Stuttgart 1990, 321–355.
- D. Vetter, Die Bedeutung des Landes in der jüdischen Überlieferung (1992): Vetter, Dieter: Das Judentum und seine Bibel. Gesammelte Aufsätze. Religionswissenschaftliche Studien 40, Würzburg 1996, 256–272
- Y. Amir, Der Platz des Landes Israel im Verständnis des Judentums, in: Zionismus. Befreiungsbewegung des jüdischen Volkes, 2. Aufl. Berlin 1986
- R. Gradwohl, Das Land Israel in der talmudischen Literatur, in: Das Land Israel in der rabbinischen Tradition, in: Jüdisches Volk – gelobtes Land, München 1970, 52ff.
- H.I. Gruenewald, Einblicke in Bibel, Talmud und gelebtes Judentum, Frankfurt/M. 1989, S. 255ff.
- R. Pifko, Die biblische Landverheißung und der Staat Israel, in: Rothschildt, Yakov: Israel: Volk – Land – Verheißung, in: Bibl. Landverheißung und politische Realität. Die Entstehung des Staates Israel aus theologischer und talmudischer Sicht, Hofgeismar 1998, S. 25ff.
- W. Kraus, Eretz Jisrael. Die territoriale Dimension in der jüdischen Tradition als Anfrage an die christliche Theologie, in: Kirche und Volk Gottes, FS für J. Roloff um 70.Geburtstag, hg. Von M.Karrer u.a., S.19ff.
- C. Thoma, Das Land Israel in der rabbinischen Tradition, in: Jüdisches Volk – gelobtes Land, München 1970, S.37ff.

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Quellensammung: “Land Israel” im rabbinischen Schrifttum

Rabbi Elasar sagte: Jeder, der im Land Israel wohnt, weilt ohne Schuld, denn es heißt: Da braucht kein Einwohner mehr zu sagen: Ich bin krank; das Volk, das darin siedelt, ist der Schuld enthoben. Rawa sagte zu Raw Aschi: Wir beziehen dies auf die mit Krankheiten Beladenen.
Ket 111a

Man kann jeden zwingen, mit ihm nach dem Jisraellande zu ziehen, niemand aber fortzuziehen. Man kann jeden zwingen, mit ihm nach Jerusalem zu ziehen, niemand aber fortzuziehen, einerlei ob Männer oder Frauen.
Ket 110b

R. Hisda sagte: Es heißt: ich will dir ein anmutiges Land geben, einen Erbbesitz der Zierde. Weshalb wird das Jisraelland mit einer Gazelle verglichen? UM dir zu sagen: wie das Fell der Gazelle ihr Fleisch nicht faßt, ebenso faßt das Israelland seine Früchte nicht. Eine andere Auslegung: Wie die Gazelle das schnellste unter allen Tieren ist, ebenso ist das Israelland das schnellste unter allen Ländern, seine Früchte zu reifen. Demnach, sollte man glauben, sei, wie die Gazelle schnell, ihr Fleisch aber nicht fett ist, auch das Israelland schnell mit der Reife, seine Früchte aber nicht fett. So heißt es: das von Milch und Honig fließt, fetter als Milch und süßer als Honig.
Ket112a

R. Johanan sagte: Der Tag der Exulanteneinsammlung ist so bedeutend wie der Tag, an dem Himmel und Erde erschaffen worden sind, denn es heißt: Die Judäer und die Jisraeliten werden sich einsammeln und sich ein Oberhaupt wählen und aus dem Lande herausziehen; denn gewaltig ist der Tag von Jisrael, und es heißt: es wurde Abend und es wurde Morgen, ein Tag.
Pes 88a

Als R. Zera hinaufging [nach dem Land Israel], schloß er sich der Ansicht R. Ilas an. R. Zera sprach: Hieraus ist zu entnehmen, daß das Klima des Jisraellandes weise mache.
BabaBatra 158b

Es heißt: ein Land wie eine Gazelle; wie die Haut der Gazelle; wie die Haut der Gazelle das Fleisch nicht mehr faßt, so ist es auch mit dem Jisraellande; ist es bewohnt, so ist es geräumig, ist es unbewohnt, so springt es ein.
Gittin 57a

Die Rabbanan lehrten: Man wohne stets im Jisraellande, selbst in einer Stadt, die in der Mehrzahl aus Nichtjuden besteht, und wohne nicht außerhalb des Landes, selbst in einer Stadt, die in der Mehrzahl aus Jisraeliten besteht. Wer nämlich im Jisraellande wohnt, dem ist es so, als habe er einen Gott und wer außerhalb des Landes wohnt, dem ist es so, als habe er keinen Gott. Es heißt: euch das Land Kanaan zu geben, euch ein Gott zu sein, hat denn, wer nicht im Lande wohnt, keinen Gott? Vielmehr besagt dies, wenn jemand außerhalb des Landes wohnt, sei es ebenso, als würde er Götzen dienen. Desgleichen heißt es von David: weil sie mich heute vertrieben, dass ich mich nicht anschließen darf dem Erbteile des Herrn, und Sund sprechen: Geh, diene fremden Göttern. Wer forderte David auf, fremden Göttern zu dienen? Vielmehr, besagt dies, wenn jemand außerhalb des Landes wohnt, sei es ebenso, als würde er
Ket 112a

Als R. Zeta nach dem Jisraellande hinaufzog, fand er keine Fähre, um über das Wasser zu kommen; da erfaßte er die Leine und ging hinüber. Da sprach ein Minäer [Ketzer] zu ihm: übereiltes Volk, das mit dem Munde schneller ist als mit den Ohren; noch immer befindet ihr euch in eurer Überstürzung. Dieser erwiderte: Ein Ort, der nicht einmal Mose und Ahron beschieden war, wer sagt, daß er mir beschieden ist!?
Ket 112a

R. Abba küßte die Felsen von Akko; R. Hanina besserte die Unebenheiten desselben aus; R. Ami und R. Ase standen auf und gingen von der Sonne zum Schatten und vom Schatten zur Sonne; R. Hija b. Gamda wälzte sich in seinem Staube, denn es heißt: denn es lieben deine Knechte seine Steine und seinem Staube sind sie hold.
Ket 112a/112b

R. Simlag trug vor: Weshalb begehrte Mose, in das Jisraelland zu kommen; brauchte er etwa von seinen Früchten zu essen, oder etwa sich von seinem Gute zu sättigen? Vielmehr sprach Mose also: Viele Gebote sind den Jisraeliten auferlegt worden, die nur im Jisraellande ausgeübt werden können, so möchte ich daher in das Land kommen, damit sie alle durch mich ausgeübt werden können.
Sota 14a

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